Herr Carsten Maul erstellt sowohl Gerichts- als auch Privatgutachten.
Am 06. November 1998 wurde Herr Carsten Maul gem. § 91 ABS. 1 Ziff. 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) als Sachverständiger für das Bodenbelagsgewerbe – Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig bis auf Widerruf öffentlich bestellt und vereidigt.
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