1. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Abgegebene Muster, nach denen ggf. eine Bestellung erfolgt, stellen immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware bzw. die Art der Ware dar.
Bei den Preisangaben handelt es sich, sofern der Besteller kein Kaufmann im Sinne der handelsrechtlichen Bestimmung ist, grundsätzlich um Nettopreise.
2. Auftragsbestätigung
Sämtliche Leistungen der Firma domofloor Maul GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und nur für den Einzelfall. Bei ständiger Geschäftsverbindung genügt einmalige Kenntnisnahme dieser Bedingungen auch für künftige Verträge.
3. Lieferungshindernisse
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Krieg, behördliche Maßnahmen sowie Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers bzw. Käufers berechtigen den Auftragnehmer bzw. Verkäufer vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Preise und Berechnung
Die Preiskalkulation werden nach Angaben des Auftraggebers erstellt, Auftragsänderungen und Kostenerhöhungen berechtigen zur Preiskorrektur. Gleiches gilt für zeitliche Verzögerung, die die Firma domofloor Maul GmbH nicht zu vertreten hat.
5. Änderungswünsche und Abnahme
Änderungswünsche des Auftraggebers bzw. Käufers, welche vom Auftrag abweichen oder besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführung, ebenso wie zusätzliche Arbeiten, die aufgrund der Baustellenverhältnisse später eingetreten sind und nicht im Auftrag enthalten waren, werden in einer schriftlichen „Änderungsanzeige“ des Auftragnehmers – getrennt nach Material- und Lohnaufwand nachgewiesen. Die Abnahme erfolgt durch Inbetriebnahme VOB, Teil B § 12.5 (2), wenn nichts anderes vereinbart wurde.
6. Haftung
Für die vertragliche Leistung wird für die Dauer von zwei Jahren Gewähr geleistet. (VOB teil B § 13) Bei begründeter Mängelrüge hat der Auftraggeber bzw. Käufer nur Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Wandlung und Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Mängelrüge muss schriftlich mit genauer Darlegung der Reklamationsgründe erfolgen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich seitens des Auftraggebers bzw. Käufers mitzuteilen. Mängelrügen berechtigen nicht nur Einbehaltung von Teilen der Auftragssumme. Durch andere Gewerke verursachte Mängel werden kostenpflichtig behoben.
Für Schäden, die, durch versteckte Mängel als Folge mangelhafter Vorleistung anderer Unternehmer entstehen, und auch bei sachgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, wird keine Haftung übernommen. Werden besondere Ansprüche an den Bodenbelag oder Estrich gestellt, wie z.B. (Rollstuhlbenutzung, Widerstand gegen chemische Einwirkungen, ungewöhnlich hohe Temperaturen, hohe Belastungen usw.), so müssen solche Einzelheiten vorher dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Bei Nacharbeiten geben geringfügige Farbabweichungen oder ebenso geringfügige Oberflächenunterschiede ausgewechselter Belagsstücke kein Recht zur weiteren Mängelrüge.
Florverlagerungen (Shading) und unsachgemäße Reinigung berechtigen nicht zur Reklamation. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, einseitig von sich aus für eventuelle Gewährleistungsansprüche eine Garantiesumme einzubehalten.
7. Zahlung
Die Schlussrechnung sind rein netto nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Einer besonderen Inverzugssetzung bedarf es hierbei nicht. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen in jeglicher Art sind nur zuverlässig, wenn diese Ansprüche durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Höhe der Zinsen liegt 5 Prozent über dem Diskontüberleitungsgesetz bei Endkunden und 8 Prozent über dem Diskontüberleitungsgesetz bei gewerblichen Kunden der Landeszentralbank.
8. Eigentumsvorbehalt
An den gelieferten Waren und an den durch die erbrachten Leistungen enstandenen Werkstücken behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Eigentum bis zur vollen Bezahlung des Gegenwertes vor. Etwaige Zugriffe Dritter sind durch den Auftraggeber bzw. Käufer unverzüglich mitzuteilen. Schäden oder Verluste, die infolge verspäteter Benachrichtigung, zum Beispiel durch Fristversäumnisse, entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Käufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Forderung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Schlussbestimmungen
9.1. Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Vorschriften enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB/der VOB/B über den Werkvertrag.
9.2. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft in Braunschweig
9.3. Gerichtsstand ist Braunschweig, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder ein Handelsgesellschaft-Gewerbe hat.
9.4. Sollten aus Vertrag oder Rechtsgründen Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Besondere Montagebedingungen
Als Untergrund muss ein DIN-gerechter Unterboden vorhanden sein. Die zur Verlegung anstehenden Fußbodenflächen (Räume)
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Bautrocknung
1. Anwendbarkeit
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legt. Der Auftragnehmer ist zur Durchführung des Auftrages nur bei Zugrundelegung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Mündliche Vereinbarungen und/oder Zusagen von Mitarbeitern sind unverbindlich, solange diese nicht schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle Angebote sind, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bis zur schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Carsten Maul GmbH behält sich ausdrücklich vor, die in einem Angebot aufgeführten Trocknungs- und Sanierungsanlagen sowie die Messtechnik Dritten anzubieten und zu vermieten, solange ein erstelltes Angebot nicht angenommen wurde. Sämtliche Angebote, Preislisten, Zeichnungen sowie Werbeunterlagen der Carsten Maul GmbH sind nur unverbindlich, sofern die im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Schriftlich oder mündlich erteilte Aufträge werden Carsten Maul GmbH ausschließlich mit dem Inhalt ihrer innerhalb einer Woche zu erfolgenden schriftlichen Bestätigung bindend.
3. Leistungsumfang
3.1 Carsten Maul GmbH beseitigt Wasserschäden, insbesondere nach Rohrbrüchen, geplatzten Schläuchen, Löschwasser oder plötzlichen Naturkatastrophen durch Vorhaltung und Gestellung von Luftentfeuchtungsgeräten zur Decken-, Wand-, Schacht-, Raum- und Estrichtrocknung. Darüber hinaus entfeuchtet Carsten Maul GmbH Neubauten und stellt Bauheizungen zur Verfügung. Zum Leistungsumpfang gehört neben der Gestellung der erforderlichen technischen Geräte, Zubehörgeräte und Materialien als Servicedienstleistung auch Auf – und Abbau von Entfeuchtungsanlagen durch Servicemonteure sowie die zerstörungsfreie Leckortung durch Messtechniker in Zusammenarbeit mit der Firma Mess- und Ortungstechnik (M+O). Desweiteren werden sämtliche Maßnahmen zur Soforthilfe nach Schadensfällen, Notmaßnahmen und Maßnahmen zur Begrenzung der Schadenhöhe ergriffen. Leistungsziel ist die Verhinderung von Folgeschäden.
3.2 Die Leistung beschränkt sich auf die in dem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Anlagen und Geräte technischer Einrichtungen, Vorräte, Gebäude- und Service-Dienstleistungen. Die Berechnung der Anlagen und Geräte erfolgt jeweils je angefangenem Kalendertag. Zusätzlich zum Leistungsumfang lt. Vertrag oder Auftragsbestätigung notwendige Maßnahmen können nach Bestätigung durch den Auftraggeber von Carsten Maul GmbH durchgeführt oder an einem Subunternehmer vergeben werden.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich in der Währung, in der die Preise ausgewiesen sind. Bei Abrechnung der erteilten Aufträge nach Aufwand kommt die Preisliste in der Zeit des Zustandekommens des Vertrages gültigen Fassung zur Anwendung. Bei Abrechnung der Aufträge nach Preisliste ist Carsten Maul GmbH berechtigt, bei einer Leistungsabweichung von mehr als 10% gegenüber dem Angebot/dem Kostenvoranschlag die Einverständniserklärung des Auftraggebers einzuholen und die Leistungs-/Preisabweichung als Nachtrag in Rechnung zu stellen.
4.2 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.3 Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zulässig.
4.4 Sollten Abschlagszahlungen vereinbart worden sein, so sind diese zu dem Zeitpunkt ohne Abzug fällig, der im Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag genannt ist, andernfalls innerhalb von 10 Tagen nach Stellung der Abschlagsrechnung.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Installation der Trocknungsanlagen, zur Schadensanierung oder anderen durch Carsten Maul GmbH errichteten Anlagen ihrem Bestimmungszweck gemäß laufen können, insbesondere dass keine Nachtabschaltungen vorgenommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Störungen unverzüglich der Carsten Maul GmbH mitzuteilen. Können Anlagen aufgrund von Störungen oder Außerbetriebsetzung (ibs. Nachtabschaltungen) nicht eingesetzt werden und verzögert sich der Erfolg des Dienstleistungsauftrages hierdurch, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes dennoch in vollem Umfang erhalten. Verlängert sich die Ausführungsfrist durch einen vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand, so gilt die Verlängerung als stillschweigend vereinbart. Die Carsten Maul GmbH haftet bei einem vertretenden Umstand der Leistungsverzögerung aufgrund Fahrlässigkeit nur für den unmittelbaren vertragstypisch zu erwartenden Schaden. Der Auftraggeber hat die für den Betrieb der Anlagen und Geräte erforderliche Energie bauseits kostenlos zu stellen. Der Energieverbrauch wird in unseren Rechnungen nachrichtlich ausgewiesen.
5.2 Mietanlagen dürfen vom Auftraggeber nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden und dürfen vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung nicht Dritten zur Nutzung überlassen werden. Anlagen dürfen lediglich von uns bzw. von uns benannten Personen bedient werden.
5.3 Auf Verlangen der Carsten Maul GmbH hat der Auftraggeber binnen 12 Werktagen die erbrachten Leistungen abzunehmen, soweit keine andere Frist vereinbart ist. Die Abnahme der Leistung kann nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Als wesentliche Mängel gelten insbesondere solche Folgeschäden nicht, die trotz erfolgreich abgeschlossener Trocknungs- und Messarbeiten auftreten. Diese Mängel berechtigen nicht zur Ablehnung der Abnahme bzw. zur Aufrechnung von Forderungen.
5.4 Die Frist zu Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung über die Abnahme der Werkleistung beträgt 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch uns. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werkleistung als abgenommen. Der Auftraggeber wird bei Beginn der Frist hierauf noch einmal besonders hingewiesen. Bei Inbenutzungnahme durch den Auftraggeber gilt die Leistung spätestens nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Inbenutzungnahme als abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Während der Einsatzdauer von Anlagen der Carsten Maul GmbH besteht eine Haftung für jeden sich aus der Anlagennutzung ergebenden Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserseits. Der Auftraggeber stellt die Carsten Maul GmbH gegen Ansprüche von Dritten in bezug auf sich aus der Nutzung der Anlagen ergebenden Schäden frei, der gegen die Carsten Maul GmbH geltend gemacht werden könnte, es sei denn, die Entstehung des Schadens beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Carsten Maul GmbH.
Schlägt bei einem von uns zu vertretenden Mangel an der Werkleistung die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangener Gewinne oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung ist Braunschweig. Gerichtsstand ist für Voll- und für Sollkaufleute sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen Braunschweig. Die Carsten Maul GmbH kann den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mess- und Ortungstechnik
1. Anwendbarkeit
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legt. Der Auftragnehmer ist zur Durchführung des Auftrages nur bei Zugrundelegung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Mündliche Vereinbarungen und/ oder Zusagen von Mitarbeitern sind unverbindlich, solange diese nicht schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle Angebote sind, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bis zur schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. M+O behält sich ausdrücklich vor, die in einem Angebot aufgeführte Messtechnik Dritten anzubieten und zu vermieten, solange ein erstelltes Angebot nicht angenommen wurde. Sämtliche Angebote, Preislisten, Zeichnungen sowie Werbeunterlagen der M+O sind nur unverbindlich, sofern sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Schriftlich oder mündlich erteilte Aufträge werden für M+O ausschließlich mit dem Inhalt ihrer innerhalb einer Woche zu erfolgenden schriftlichen Bestätigung bindend.
3. Leistungsumfang
3.1 M+O führt Feuchtigkeitsmessungen, bautechnische Endoskopie, Leckortung bei Rohrleitungsschäden, Gebäudethermografie, Flachdach-Leckortung, Gebäudedichtigkeits-Prüfungen (Blower-Door-Test) u.ä. durch.
3.2 Die Dienstleistung beschränkt sich auf die in dem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Anlagen und Geräte erfolgt jeweils je angefangene Std. bzw. Kalendertag. Zusätzlich zum Leistungsumfang lt. Vertrag oder Auftragsbestätigung notwendige Maßnahmen können nach Bestätigung durch den Auftraggeber von M+O durchgeführt oder an einem Subunternehmer vergeben werden.
3.3 Wir erbringen eine Dienstleistung, das Auffinden einer Leckage wird nicht geschuldet.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich in der Währung, in der die Preise ausgewiesen sind. Bei Abrechnung der erteilten Aufträge nach Aufwand kommt die Preisliste in der Zeit des Zustandekommens des Vertrages gültigen Fassung zur Anwendung. Bei Abrechnung der Aufträge nach Preisliste ist M+O berechtigt, bei einer Leistungsabweichung von mehr als 10 % gegenüber dem Angebot/dem Kostenvoranschlag die Einverständniserklärung des Auftraggebers einzuholen und die Leistungs-/Preisabweichung als Nachtrag in Rechnung zu stellen.
4.2 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist M+O berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.3 Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zulässig.
4.4 Sollten Abschlagszahlungen vereinbart worden sein, so sind diese zu dem Zeitpunkt ohne Abzug fällig, der im Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag genannt ist, andernfalls innerhalb von 10 Tagen nach Stellung der Abschlagsrechnung.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schadensanierung oder anderen durch M+O errichteten Anlagen ihrem Bestimmungszweck gemäß laufen können. Die M+O haftet bei einem durch sie zu vertretenden Umstand der Leistungsverzögerung aufgrund Fahrlässigkeit nur für den unmittelbaren vertragstypisch zu erwartenden Schaden. Der Auftraggeber hat die für den Betrieb der Anlagen und Geräte erforderliche Energie bauseits kostenlos zu stellen.
5.2 Auf Verlangen der M+O hat der Auftraggeber binnen 12 Werktagen die erbrachten Leistungen abzunehmen, soweit keine andere Frist vereinbart ist. Die Abnahme der Leistung kann nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Diese Mängel berechtigen nicht zur Ablehnung der Abnahme bzw. zur Aufrechnung von Forderungen.
5.3 Die Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung über die Abnahme der Dienstleistung beträgt 12 Werktage. Nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch uns. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Dienstleistung als abgenommen. Der Auftraggeber wird bei Beginn der Frist hierauf noch einmal besonders hingewiesen. Bei Inbenutzungnahme durch den Auftraggeber gilt die Leistung spätestens nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Inbenutzungnahme als abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Während der Einsatzdauer von Anlagen der M+O besteht eine Haftung für jeden sich aus der Anlagennutzung ergebenden Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Der Auftraggeber stellt die M+O gegen Ansprüche von Dritten in bezug auf sich aus der Nutzung der Anlagen ergebenden Schaden frei, der gegen die M+O geltend gemacht werden könnte, es sei denn, die Entstehung des Schadens beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der M+O.
Schlägt bei einem von uns zu vertretenen Mangel an der Dienstleistung die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage, oder verzögern sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangener Gewinne oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung ist Braunschweig. Gerichtsstand ist Braunschweig. Die M+O kann den Auftraggeber auch an seinen Gerichtsstand verklagen.
Braunschweig | Wolfsburg | Helmstedt | Bad Harzburg | Goslar | Salzgitter | Wolfenbüttel | Peine | Gifhorn
Unternehmensgruppe Maul, Pillmannstraße 7, 38112 Braunschweig
info@maulboden.de, http://www.maulboden.de/











